Immigrations-Spezialistin Martina

„Ich finde die Entwicklung der internationalen Einsatzmöglichkeiten durch die Globalisierung erstaunlich. Hoffentlich sehen wir in naher Zukunft auch wieder eine Öffnung der nationalen Arbeitsmärkte um den internationalen Austausch zwischen den Arbeitstätigen wieder mehr zu ermöglichen. Auf diese Weise können Toleranz und gegenseitiges Verständnis meiner Meinung nach am besten zum Nutzen aller transportiert werden…“

Martina Unrau

Wie lange bist Du schon bei EY?

Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften und meiner Tätigkeit im Bereich Arbeitserlaubnisrecht bei der Agentur für Arbeit in Berlin, hat meine Tätigkeit mich zu EY geführt. Seit über 15 Jahren bin ich nun als Rechtsanwältin Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Arbeitsmigration weltweit. Dabei unterstütze ich unsere Mandanten bei Ihren Reisen im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeiten und freue mich jeden Tag über den internationalen Kontakt zu einer Vielzahl von Mandanten und EY Kollegen weltweit.

Was sind Deine Aufgaben bei EY?

Meine Aufgaben bei der Rechtsanwaltsgesellschaft von EY liegen im Bereich des internationalen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrechts. Da die Regelungen in diesem Bereich alle national unterschiedlich sind und es auch in Europa keine überregionalen Regelungen gibt, ergeben sich eine Vielzahl internationaler Beratungsthemen. Schließlich geht es darum, den ausgesuchten Mitarbeiter oder Auftragnehmer schnell mit den richtigen Einreise- und Aufenthaltspapieren in sein Gastland reisen zu lassen.

Die Thematik des Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrechts berührt eigentlich immer andere Moblilty Themen wie Steuern oder auch Sozialversicherung: regelmäßig ist eine Einzelfallbetrachtung nötig, da vertragliche Vereinbarungen, steuerliche Vorgaben aber vor allem tatsächliche Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen. Lösungsansätze, um die Legalität des Aufenthaltes und der Arbeitstätigkeit zu garantieren müssen entsprechend in der Planung des Auslandsaufenthaltes immer auch über meinen eigenen Fachbereich hinaus zur Diskussion gestellt werden. Das Thema Freelancer z.B. ist in den rechtlichen Vorgaben einer Vielzahl von Ländern als eigene Möglichkeit in der Arbeitswelt gar nicht berücksichtigt, so dass hier juristisch handwerkliches Geschick gefragt ist. Gleiches gilt auch für andere Bereiche wie z.B. Home Office oder auch Teilzeittätigkeiten.

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