Law-Spezialist Jan

„Die Abgrenzung zwischen freien Mitarbeitern und Arbeitnehmern ist wahrhaftig ein Dauerbrenner. In den meisten Fällen sind die rechtlichen Themen aber bei entsprechend vorausschauendem Vorgehen gut beherrschbar.“

Jan-Jacob Roeder, LL. M (auch kurz Jan)

Wie lange bist Du schon bei EY?

Bei EY Law habe ich 2010 angefangen – damals erst noch in Düsseldorf und später dann in Berlin. Von Anfang an hat mich die multidiszipliänere und internationale Zusammenarbeit begeistert, die gerade im Arbeitsrecht bei uns an der Tagesordnung ist. Studiert hatte ich an der FU Berlin sowie an der University of East Anglia, Norwich (LL.M.). Danach war ich dann zuerst bei anderen internationalen Großkanzleien tätig, bevor ich ich zu EY gewechselt bin.

Was sind Deine Aufgaben bei EY?

Ich berate nationale wie internationale Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Diese breite Aufstellung macht einen besonderen Reiz aus, denn das ist in so großen Kanzleien eher die Ausnahme. Natürlich gibt es auch bei mir Schwerpunkte. Zwei wichtige Bereiche sind die Transaktionsbegleitung, also die arbeitsrechtliche Begleitung von M&A Transaktionen und Restrukturierungen einschließlich anschließender Harmoniserung und Personalanpassung, und die Gestaltung von Systemen der betrieblichen Altersversorgung (ich bin auch Mitglied in der EY Pension Group). Außerdem berate ich sehr oft zur Gestaltung von flexiblen Personalstrukturen (Matrix, Freelancer, Überlassung etc.), im Bereich Global Mobility (internationale Mitarbeitereinsätze) und zu komplexeren Vergütungssystemen.

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