Nadja Voigt, Beraterin Agentur für Arbeit Berlin-Mitte

„Berlin ist nicht nur hipp und edgy, sondern auch dreckig und prekär“

Warum sollten sich Freelancer an die Agentur für Arbeit wenden – vor allem, wenn Sie nicht aus Deutschland kommen? Auf den ersten Blick sprechen nicht allzu viele Gründe dafür.

„Die Integration in eine versicherungspflichtige Beschäftigung hat Priorität, weil das Arbeitslosengeld 1 und alle weiteren Dienstleistungen der Agentur für Arbeit vorrangig durch die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile der Arbeitslosenversicherung finanziert werden. Darum gibt es auch gesetzlich vorgesehen den Vorrang der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, was sich auch in unserem Beratungsansatz zur Arbeitsmarktintegration widerspiegelt“, erklärt Nadja Voigt, Beraterin bei der Arbeitsagentur Berlin. „Für Ausländer gibt es keine Extra-Beratung – und Beratungen zur Selbständigkeit/ Freelancing finden in der Regel nur dann statt, wenn der Vorrang der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht gegeben ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Agentur für Arbeit eine Selbständigkeit dann sogar unterstützen.“

Deutsch als Amtssprache

Die 35-Jährige hat in der Vergangenheit neben Geisteswissenschaftlern auch Künstler und Kreative wie Musiker, Sänger, UX-Designer, Maler, Skulpteure bezüglich der Integration in den Arbeitsmarkt beraten und vermittelt. Seit Dezember 2019 ist sie branchenübergreifend für akademische Berufe zuständig.

Ein zweites großes Hindernis für Freelancer mit internationalem Hintergrund ist, dass das Serviceangebot der Behörde in erster Linie auf deutschsprachige Arbeitssuchende ausgerichtet ist. „Bei der Agentur für Arbeit gemeldet zu sein, heißt, beidseitig Rechte und Pflichten einzugehen, wir befinden uns also auch in einem rechtlichen Kontext. Und aufgrund der offiziellen Amtssprache deutsch liegt es daher auch in der Verantwortung der Kunden, dass sie sprachlich alles richtig verstehen und zum Beispiel mit einem Übersetzer kommen.“

Gibt es eine tragfähige Perspektive?

Auf den zweiten Blick macht es aber durchaus Sinn, die Anlaufstellen der Agentur für Arbeit zu nutzen – auch für internationale Freiberufler. Im Fokus steht eine tragfähige Perspektive der Integration in den Arbeitsmarkt. Im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann es in diesem Zusammenhang durchaus vorkommen, dass die Arbeitsagentur Freiberufler dazu berät, eine Teilzeitbeschäftigung anzunehmen, um die Grundsicherung zu garantieren.

„Es kommt auf die individuellen Lebensumstände an“, bestätigt Voigt. „Gerade bei Künstlern und Kreativen war es bei mir in den vergangenen Jahren tatsächlich häufig ein Thema, sich doch auch eine Teilzeitbeschäftigung zu suchen, um neben der Selbstständigkeit eine Konstante zu haben.“

Voigt ist sich allerdings nicht sicher, ob die Wahl eines freien Berufs für jeden die richtige Lösung ist.

„Wir leben in einer Blase“

„Ob Freelance funktioniert oder nicht, hängt häufig von der Branche, in der jemand arbeitet, und von der eigenen Unternehmerpersönlichkeit ab“, sagt sie. „Projektarbeiten und Freelance-Tätigkeiten wie Comatch sie anbietet, sind hoch dotierte Aufträge, bei denen von einer hohen Zahlungsmoral der Auftraggeber ausgegangen werden kann. Dies spiegelt jedoch nicht alle Formen und Rahmenbedingungen der Selbständigkeit wider. In Berlin arbeiten wesentlich mehr Selbständige als in anderen Bundesländern, denn (der Traum von) Berlin zieht weiterhin viele Menschen aus dem In- und Ausland an, darunter eben auch viele Freiberufler. Aber Berlin ist eben nicht immer nur hipp und edgy, sondern auch dreckig und prekär; und meine Erfahrung ist, dass es sehr viele Selbstständige leider nicht schaffen. Das Prinzip NewWork hat meiner Meinung nach viele verschiedene Seiten, die alle realistisch betrachtet werden sollten.“

Als Service hat Frau Voigt eine kurze kommentierte Liste mit externen Links und Ansprechpartnern in Berlin und im Internet zusammengestellt, die die Themen Arbeitsmarkt, Selbständigkeit, Expats, etc. generell umfasst.

Generelle Brancheninfos, vom Senat und der Stadt Berlin bezüglich Zukunft und Standortmarketing:

https://reason-why.berlin/

http://www.businesslocationcenter.de/de/wirtschaftsstandort/gewerbeimmobilien/technologie-und-zukunftsorte  (Technologiestandorte/ Zukunftsorte Berlin)

Übersicht Branchen: https://www.businesslocationcenter.de/ (unter Branchennavigator) + https://www.healthcapital.de/

(Diese Webseiten sind alle auch auf Englisch)

Selbständigkeit generell/ Beratungsstellen:

https://www.gruenden-in-berlin.de/

https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/gruenden-und-foerdern/gruendungs-und-startup-foerderung/ (zum Beispiel: Links zu Gründerzentren)

https://www.existenzgruender.de/DE/Home/inhalt.htmlhttps://www.arbeitgestaltengmbh.de/assets/Uploads/2019-SoloselbststaendigkeitBerlin.pdf

Expats und Agentur für Arbeit:

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/content/1533719171237 (ZAV)

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/content/1533717675170 (Virtuelles Welcome Center, Inbound & Outbound)

https://www.make-it-in-germany.com/de/

vorrangig für Interessenten aus dem Ausland vor Einreise nach Deutschland

Generell Expats in Berlin

https://www.berlin.de/willkommenszentrum/ueber-uns/unsere-partner/ (inklusive Angebote zur Beratung Selbständigkeit und IQ Netzwerk)

https://www.berlin.netzwerk-iq.de/ (Beratung und Anerkennung im akademischen Bereich, zum Beispiel Unterschied reglementierte und nicht reglementierte Berufe)

Freelance Visum: https://service.berlin.de/dienstleistung/305249/standort/121885/en/

Selbständigkeit und Agentur für Arbeit

Freiwillige Arbeitslosenversicherung §28a: https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-alv_ba013509.pdf

Empfehle ich immer, jedoch siehe möglicher Personenkreise Seite 2:

„Innerhalb der letzten 30 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit (…) muss die antragstellende Person mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein durchgehendes versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt oder ob einzelne Beschäftigungen lediglich zusammengerechnet werden. Wurde das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen, kann die Zeit der Unterbrechung nicht berücksichtigt werden. Ein Versicherungspflichtverhältnis liegt auch vor, wenn Zeiten der Antragspflichtversicherung nachgewiesen werden.“

Weitere Beiträge: